Für Wohnmobile, Wohnwagen, (Sport-)Boote & Yachten bis 24m.
Alle 2 Jahre müssen die Flüssiggas-Anlagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung gibt es eine Prüfplakette für Ihr Wohnmobil, Wohnwagen, Boot oder Yacht und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (Prüfbuch).
Eigenbauten werden nach EN1949 geprüft mit Prüfbuch
.
Prüfungen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen (inkl. Anhänger) nach
DGUV-Grundsatz 310-003 (bisher BGG 935)
Anlagen zum Heizen/Kühlen
Hähnchengrillwagen
Schausteller bzw. Gastronomie (Mandelbrenner, Kocher, Bräter, Grill etc.)
Klimaanlagen Service